Externe Datenschutzbeauftragte

Die Regelung zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten findet man in Art. 37 DSGVO. Unternehmen werden darin verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, wenn die Kerntätigkeit eines Unternehmens in der Verarbeitung von besonders sensiblen Daten liegt oder mehr als 20 Beschäftigte personenbezogene Daten verarbeiten.

Hier bleibt für Unternehmen die Frage einen internen Datenschutzbeauftragten zu benennen, der unter Umständen  bereits mit den Abläufen vertraut ist, regelmäßig vor Ort ist und sich permanent mit der Implementierung von Datenschutz in Geschäftsprozessen beschäftigen kann, oder einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Doch was sind hier die Vorteile?

Wir sind Ihre externen Datenschützer

Individuell, für Ihre spezielle unternehmerische Situation

Grundsätzlich ist es so, dass externe Datenschützer Ihnen personelle Aufwendungen ersparen. Die zeit-und kostenintensive Schulung eines internen Datenschützers entfällt ebenso. Ihre Mitarbeiter können sich voll und ganz Ihren Kernkompetenzen widmen. Zudem sind zusätzliche Qualifikationen in verschiedensten Fachbereichen notwendig, um den Bereich Datenschutz auch in Themen wie z.B. IT, Software und Internet verbindlich Analysieren zu können und entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Wir vermitteln Sicherheit und Verständnis zur Umsetzung der DSGVO in Ihrem Unternehmen und geben Ihnen damit auch ein gutes Gewissen. Lassen Sie sich beraten.

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Die DSGVO und die damit verbundenen Herausforderungen an Unternehmen und Ihre Mitarbeiter sind nicht zu unterschätzen. Im Arbeitsalltag haben sich über die vielen Jahre der Berufsausübung hinweg, nicht DSGVO konforme Prozesse etabliert für die wir Ihnen die Augen öffnen können.

Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, diese sensiblen Prozesse zu erkennen und zu optimieren. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung damit Sie und Ihre Kunden sich wieder sicher fühlen können.

Nutzen Sie die Vorteile!

Externe Datenschützer haben einen neutralen Blick auf Ihre sensiblen Unternehmensprozesse.

  • Berufliche Qualifikation bereits vorhanden
  • Fundiertes Fachwissen auf dem Gebiet des Datenschutzrechts
  • Kein besonderer Kündigungsschutz
  • Stellvertreterregeleung
  • Umfassende IT-Kentnisse um technische Vorgänge in Datenverarbeitungprogrammen zu beurteilen
  • Der externe DSB kann als Außenstehender Arbeitsabläufe oft neutraler betrachten, einschätzen und bewerten
  • Unvoreingenommene Hinterfragung der Prozesse
  • Beratung der Geschäftsleitung auf Augenhöhe, da ein typisches Abhängigkeitsverhältnis aus einem Arbeitsverhältnis fehlt

Es gibt für viele kleine und mittlere Unternehmen keinen guten Grund, Datenschutzbeauftragte aus den eigenen Reihen zu rekrutieren und auszubilden. Dennoch ist es von großer Wichtigkeit Ihre Mitarbeiter für das Thema Datenschutz zu sensibilisieren.  Wir leisten hier eine angemessene Grundsensibilisierung und geben in unseren Schulungen zum Thema Datenschutz viele nützliche Tipps, zeigen die sensiblen Bereiche auf, beantworten Ihre individuellen Fragen und zeigen Ihren Mitarbeitern wie Datenschutz gesetzeskonform in Ihrem Unternehmen umgesetzt werden kann.

BBT – IHR PARTNER FÜR DATENSCHUTZLÖSUNGEN

BERATUNG, SCHULUNG, SICHERHEIT

 

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